Obwohl im Augenblick aktuell noch kein Schnee in Sicht ist, weist die Stadtverwaltung vorsorglich auf Verhaltensregeln hin, die jeder Bürger bzgl. des Winterdienstes wissen sollte. Immer wieder gibt es Fragen zu den Schneeräumpflichten – hier nun eine kleine Zusammenfassung der wichtigsten Regeln für die Bürger und Bürgerinnen der Stadt Blomberg:
In den viel befahrenen und den beispielsweise durch Gefälle besonders gefährlichen Straßen wird der Winterdienst durch die Stadt Blomberg wahrgenommen.
Mit der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Blomberg wurde die Räumung sämtlicher Gehwege in allen Straßen auf die Anlieger übertragen.
Sollte ein Gehweg nicht vorhanden sein, ist ein für den Fußgängerverkehr erforderlicher Streifen vom Schnee freizuhalten. Die Benutzung der Gehwege sowie der ersatzweise geräumten Streifen muss selbstverständlich auch für Menschen, die auf einen Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind, gefahrlos möglich sein. Der Einsatz von Streusalz ist nur in klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen oder Glatteis) und an gefährlichen Stellen (z.B. Treppen, Rampen, Brücken oder Gefällstrecken) erlaubt. Halten Sie in diesem Fall bitte größtmöglichen Abstand zur Vegetation.
Geräumter Schnee ist so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind dabei freizuhalten. Schnee und Eis von Privatgrundstücken darf nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden.
Für die Räumpflicht gelten folgende Zeiten: In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 08.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Genauere Regelungen zur Räum- und Reinigungspflicht finden Sie in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung – der Stadt Blomberg. Diese ist auf der Internetseite der Stadt Blomberg unter dem Link Ortsrecht aufrufbar. Für Rückfragen steht Ihnen als Ansprechpartner bei der Stadt Blomberg Herr Bichler (05235/504220) gerne zur Verfügung.
