Wörtlich heißt es im Entschließungsantrag: “In den Fällen, in denen Kommunen derzeit aufgrund ihrer geringen Schülerzahl gefährdete Standorte erhalten wollen, deren Fortführung nach den zum Schuljahr 2013/14 in Kraft tretenden Regelungen rechtlich möglich ist, wird die Schulaufsicht prüfen, ob diese Standorte nach den für das Schuljahr 2012/13 noch gültigen Regelungen unter Ausschöpfung aller bestehenden Ermessensspielräume erhalten werden könnten.”
Darauf hob Hohenner ab. Allerdings gehe es auch darum, die Schulstandorte langfristig zu sichern und damit auch das hohe Niveau des Grundschulangebotes, die demographische Entwicklung, die dauerhafte Finanzierbarkeit sowie eine regional ausgewogene Unterrichtsversorgung zu berücksichtigen.
Die Stadt hatte die Bezirksregierung und Schulrat Wilfried Starke um eine Stellungnahme gebeten. Erstere bescheinigte dem Blomberger Rat, er habe mit seinem Beschluss vom Juli vergangenen Jahres “einen in die Zukunft weisenden, fachlich ausgewogenen und der besseren Unterrichtsversorgung dienenden Beschluss gefasst.”
Die sich abzeichnende neue Rechtslage erfordere voraussichtlich keine Änderung dieser Beschlüsse. “Möglicherweise wird auch die neu als Obergrenze definierte kommunale Klassenrichtzahl Blomberg rechnerisch den Spielraum geben, eine weitere Parallelklasse pro Jahrgang zuzulassen. Hierzu bedarf es jedoch auch noch einer präzisen Schülerprognose.”
Das sieht auch der Schulrat so: “Das Ganze ist noch im Nebel”, es hänge auch davon ab, ob die “Schülerströme dahin fließen, wo man gern hätte.” All diese Informationen werden jetzt in den Fraktionen diskutiert. “Wir werden es uns nicht leicht machen”, versprach Hohenner. Das Thema steht am 25. April wieder auf der Tagesordnung
