Liebe Dorfgemeinschaft,
vor dem Artikel von Blomberg Voices ein paar Worte zum Thema Planung vom Ortsvorsteher Herrentrup.
Was ist eigentlich Planung? Im Netz findet sich zum Beispiel folgende Deutung dazu.
„Planung ist die gedankliche Vorwegnahme des Handelns und geht jeder einigermaßen rationalen Entscheidung voraus. […] Unter Planung versteht man systematisches Vorgehen zur Entwicklung von Handlungszielen und -abfolgen über einen längeren Zeitraum.“ (Fürst 2002/2003).
Ich kann daher nur jedem zustimmen der der Meinung ist, dass alle bisher getroffenen Vorabmeinungen (und mehr ist es bisher ja wohl nicht) noch einmal einer genauen Prüfung zu unterwerfen sind.
Bezugnehmend auf diese Deutung kann ich Herrn Wolf nur sagen, „Ja, jede Planung die schlussendlich mit Kosten in dieser Größenordnung (aber auch kleiner) verbunden ist sollte ganz genau durchdacht und intensiv ausgearbeitet werden“. Oder kann es sich die Gemeinde unter Berücksichtigung des derzeitigen Kostendruckes erlauben mal eben „Hoppla Hopp“ eine Fehlentscheidung zu treffen? Ich denke nicht!
Es folgen drei Fragen.
- Würden wir uns beim Hausbau nur auf die Erfahrungen des Nachbarn verlassen? Antwort: Eher wohl nicht!
- Würden wir die alleinige Planung einem dritten überlassen und dann zahlen? Antwort: Eher wohl nicht
- Möchten wir als Bauherr in Hinsicht Regressansprüche und Kosten lieber fünf oder lieber einen Ansprechpartner haben? Antwort: Einer wäre bestimmt Charmanter
Was wäre also die logische Vorgehensweise? Antwort: Selbst sehr genau planen, eine genaue Kostenvorstellung bekommen, einen Generalunternehmer verpflichten und unter Bedarfs.- und Kostengesichtspunkten auf Angebotsbasis entscheiden.
Und zu guter letzt noch die Frage: Wer ist der Bedarfsträger? Antwort: Die Freiwillige Feuerwehr! Den Ausführungen darf ich entnehmen das diese Kameraden wohl nicht so richtig gefragt wurden da es Bedenken in Hinsicht Fläche gibt. Eventuell sollte man erst einmal die Anforderungen sammeln die aus der neuen „DIN 14092 „Feuerwehrhäuser“, enstehen und dann entscheiden.
Es sollte also nicht vergessen werden, der Anwender ist das „Zünglein an der Waage“ und der weiß in der Regel am besten was gut und richtig ist. Fragen tut nicht weh!!
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Heilig
Ortsvorsteher Herrentrup
Andreas Wolf: „Die Ihnen vorgelegten Vorentwürfe sind nur eine Basis für die Kostenschätzung. Eine Prüfung auf eingeschossige Bauweise ist natürlich möglich. Mit Ihrer Aussage, dass vor Ort nicht viel Platz ist, liegen Sie richtig. Die Vorteile dieses Standortes haben wir aber in der letzten Sitzung deutlich gemacht.“
Günther Borchard (SPD): „Es sollte eine Ausweichfläche gefunden werden können. Fast 100.000 Euro für die Erschließung der Fläche zu bezahlen ergibt keinen Sinn.“
Thomas Röhr (CDU): „Ich wundere mich über diese Rolle rückwärts. Herr Wolf hat diese Skizze doch bereits in der letzten Sitzung vorgelegt. Die Verwaltung hat sauber vorgetragen und ihre Hausaufgaben im Vorfeld gemacht. Das war ein einstimmiger Beschluss und neue Erkenntnisse sind nicht zu erwarten.
Hans-Adolf Albrecht (FDP): „Wir brauchen einen vernünftigen Standort für die Feuerwehr, einen wo sie sich auch ausdehnen kann wie in Großenmarpe der Fall. Ich unterstütze hier Herrn Borchard im Sinne der Feuerwehr und empfehle die weitere Überprüfung. Die Kritik meines Vorredners kann ich nicht ganz verstehen, so weit wie dargestellt, waren wir in der letzten Sitzung doch noch gar nicht.“
Gottfried Eichhorn (SPD): „Ich erinnere mich daran, das uns die Summe zu hoch war. Auch war die Zweigeschossigkeit noch nicht fix. Wir haben in der Vergangenheit häufig mit nachträglichen Kostensteigerungen zu tun gehabt. Mir ist nur ein Fall bekannt, wo dem nicht so gewesen ist – das Feuerwehrgerätehaus in Großenmarpe. Dort gab es einen Generalunternehmer, dadurch blieben die Kosten im Rahmen.
Andreas Wolf: „Wenn wir gezielt und bewusst steuern wollen, dann ist die Einzelvergabe die bessere Lösung. Sonst müssen wir im Vorfeld ganz genau und intensiv planen. Nach Rücksprache mit den Kollegen aus Lemgo, ist ein Generalunternehmer auch immer eine Glücksache. Die 710.000 Euro sind auch kein Freibrief sondern eine Kostenschätzung die dazu dient, um über den Entwurf sprechen zu können. Es ist schwer im Vorfeld schon alles so detailliert zu planen, dann würden später Kosten hinzukommen, über die wir hier auch wieder zu sprechen hätten. Es ist der Weg, der hier aufgezeigt werden muss.
Bürgermeister Klaus Geise: „Bei über 700.000 Euro ziehe ich lieber eine Schleife mehr. Wir werden als Verwaltung diesen Standort nicht erzwingen. Wir werden den Sachverhalt erneut prüfen und dem Ausschuss die Ergebnisse erneut vorlegen.“
Ein Gespräch mit zwei Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr haben unserer Redaktion verdeutlicht, dass der bisher geplante Standort wirklich zu klein zu sein scheint. Übungsflächen würden dort fehlen. Die Verwaltung würde als gut daran tun, ein Ausweichgrundstück zur Realisierung des Bauvorhabens zu finden – auf eine im Ergebnis dann bessere Lösung wartet die Feuerwehr bestimmt gerne ein wenig länger.
Günther Borchard (SPD): „Die vorhandenen Baugrundstücke direkt an der B1 waren mein Ansatz meine Bedenken zu äußern.“
Ralf Franke: „Wir werden eine Standortanalyse in Verbindung mit dem Kreis Lippe und der Feuerwehr durchführen und Ihnen die Ergebnisse in der kommenden Sitzung vorlegen.“
Hintergrund aus dem Ratsinformationssystem.
Der Betriebsausschuss der Blomberger Immobilien- und Grundstücksverwaltung BIG/STAFOB hat in seiner Sitzung am 10.09.2015 einstimmig beschlossen, das alte Feuerwehrgerätehaus in Herrentrup, Meinberger Str. 4, abzureißen und ein neues an gleicher Stelle zu errichten.
Die geschätzten Kosten von 710.000,00 € setzen sich wie folgt zusammen:
1. Herrichten und Erschließung 92.225,00 € einschl. Abbruch ca. 20.000,00 € und Trafoumbau ca. 60.000,00 €
2. Bauwerk – Baukonstruktionen 374.832,15 €
3. Bauwerk – Technische Anlagen 63.308,00 € einschl. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen Lüftungsanlagen Starkstromanlagen einschl. Blitzschutzanlagen Elektroakustische Anlage
4. Außenanlagen 57.964,90 € einschl. Stellplätze und Stützmauern
5. Baunebenkosten 121.380,00 € einschl. Gebäudeplanung Tragwerksplanung Fachplanung für techn. Ausrüstung
Die vorgenannten Kosten wurden auf Grundlage einer mit der Feuerwehr abgestimmten und unter Berücksichtigung entsprechender Richtlinien aufgestellten Planung ermittelt. Diese Planung stellt lediglich den ersten groben Entwurf dar. Seitens der Verwaltung wird nun die Notwendigkeit gesehen, eine Grundsatzentscheidung darüber zu treffen, ob die Baumaßnahme mit einem Generealunternehmer (GU) oder durch die Ausschreibung und Vergabe einzelner Gewerke umgesetzt werden soll.
Die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in Zusammenarbeit mit einem Architekten, durch Ausschreibung und Auftragsvergabe einzelner Gewerke, bietet eine hohe Flexibilität in der Abwicklung und eine höhere Kostensicherheit. Auf eventuell auftretende Änderungen in der Planung durch Unvorhergesehenes oder durch Änderungswünsche kann entsprechend reagiert werden. Änderungen führen nicht zwangsläufig zu Mehrkosten, da die Möglichkeit besteht, auf die Kostenentwicklung mit kostensparenden Maßnahmen zu reagieren. Die Tatsache, dass sich Handwerksbetriebe aus der Region an der Errichtung des Gebäudes beteiligen können, ist ebenfalls als Vorteil dieser Ausführungsvariante zu werten.
Der Vorteil einer Auftragsvergabe an einen Generalunternehmer liegt in der einfachen Struktur der Zuständigkeiten. Die Auftragsvergabe an einen GU bedarf allerdings einer sehr detaillierten Beschreibung der gesamten Leistung im Vorfeld. Auf eventuelle Änderungen im Ablauf kann dann jedoch nicht, bzw. nur bedingt reagiert werden. Änderungen führen häufig zu Nachforderungen und Mehrkosten. Weiterhin ist zu beachten, dass bei Insolvenz des GU sämtliche Gewährleistungsansprüche der Stadt Blomberg erlöschen.
Aufgrund der vorgenannten Argumente und eines Erfahrungsaustauschs mit der Gebäudewirtschaft der Stadt Lemgo, die auch Erfahrungen mit der Erstellung von Feuerwehrgerätehäusern hat, ist seitens der Verwaltung die Erstellung des Feuerwehrgerätehauses durch Ausschreibung und Vergabe einzelner Gewerke in Zusammenarbeiten mit einem Architekten beabsichtigt.