Eine satte Erhöhung der Kapellennutzung steht zum 01.01.2018 an


Liebe Dorfgemeinschaft,

in der Sitzung des Hauptausschusses am 19.10.2017 soll über die neue Friedhofssatzung und somit natürlich auch über Gebühren entschieden werden. Ein wesentlicher neuer Punkt ist, dass in Hinsicht der Nutzung der Friedhofskapellen Vollkostendeckung unterstellt wird. Bedingt durch diese Neuerung sollen die Nutzungsgebühren der Kapellen um sage und schreibe 112,1% Prozent erhöht werden. In Euro bedeutet dies eine Erhöhung von 225,26 € auf 541,36€.

Auf das Thema Kapellen möchte ich an dieser Stelle einmal näher eingehen. Die gesamten Änderungen könnt ihr euch in diesem Link Vorlage 78/2017 (exportiert: 12.10.2017) (464 KB) ansehen.

Die folgenden Zahlen sind dem Konzeptpapier „Friedhofswesen in Blomberg“ von 2016 entnommen worden.

260 Beerdigungen pro Jahr aus dem Durchschnitt der Jahre 2012,2013,2014

Jährlicher Kapellenkostendurchschnitt der Jahre 2012,2013,2014  81.020 € 

Jährlicher Kapelleneinnahmendurchchnitt der Jahre 2012,2013,2014 22.559,14

Jährliches Delta zwischen Ausgaben und Einnahmen = 58.460,86€ (Mehrkosten für die Stadt)

Wenn wir jetzt einmal annehmen das im es im Jahre 2018 in der gesamten Kommune wieder durchschnittlich zu 260 Beerdigungen kommen wird und nehmen wir weiter an das die Kapellen genutzt würden (Kirche ist zumindest bei uns ja auch möglich) würden sich also Einnahmen von 260*541,36 €  = 140.753,60€ ergeben.

Nach dieser Rechnung würde sich tatsächlich eine Vollkostendeckung ergeben. Und nicht nur das, es würden sogar 59.733,60 € zusätzlich eingenommen. Bei den geplanten Einsparungen von 16.000 € bedingt durch die Einbindung von Dorfgemeinschaften kann man zur Zeit nicht sagen wie hoch der Anteil der Kapellen sein wird. Aber auch dieser Wert müsste noch den zusätzlichen Einnahmen hinzugerechnet werden.

Zu guter letzt teilen wir die durchschnittlichen Gesamtkosten der Kommune (Konzeptpapier „Friedhofswesen in Blomberg“) in Bezug auf die Kapellen von 81.020,00€ durch unsere angenommenen 260 Beerdigungen. Ergebnis = Kapellennutzungsgebühr von 311.61 € und nicht 541,36€.

Und was entnehmen wir nun dem Zahlenspiel? Kurz gesagt, nach dieser Berechnung  ist es in keiner Weise nachvollziehbar warum eine 112 % ige Erhöhung notwendig sein sollte.

Maßnahmen? Als Ortsvorsteher von Herrentrup werde ich an dieser Stelle Einspruch einlegen und die Offenlegung der Kalkulation für die Erhöhung der Kapellengebühren zur Information der Bürger einfordern. Die Berechnung die ihr hier nachlesen konntet werde ich spätestens am Sonntag dem 15.10.2017 in komprimierter Form dem Hauptausschuss mit der Bitte um Überprüfung und Neubewertung zur Verfügung stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Heilig

Ortsvorsteher Herrentrup

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