Vorlage des Fremdwassersanierungskonzeptes
Bekanntgabe über die Veröffentlichungspflicht von Angaben Blomberger…
Ersatzbestimmung von Vertretern gem. § 45 Kommunalwahlgesetz für den Rat…
Satzung über die zukünftige Besetzung des Rates der Stadt Blomberg für die…
STADT BLOMBERG Vorlage
Der Bürgermeister – öffentlich –
Drucksache 151/2014
Federführender Fachbereich: 20 Kämmerei und Finanzen
Datum: 21.11.2014
Termin Ein Für Geg Ent Bemerkungen
Hauptausschuss 08.12.2014
Stimmbezirkseinteilung für die Wahl des Landrates am 13. September 2015
hier weiterlesen:
- Satzung zur 2. Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Blomberg vom 26.06.2001 vom 20.10.2011
- Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Blomberg
Herrentrup
13.09.2014
Rat u. Verwaltung der Stadt Blomberg
Marktplatz 1
32825 Blomberg
Bezug: Verkauf des Sportplatzes Herrentrup
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Ortsvorsteher Herrentrup stellt hiermit folgenden Antrag.
Bezugnehmend auf die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Paragraph §23 Punkt 1.) und 2.) beantrage ich eine durch den Rat der Stadt Blomberg initiierte Bürgerversammlung der Ortschaft Herrentrup.
Ziel der Versammlung
Die Herrentruper Bürger und Bürgerinnen sind unterrichtet welche Veränderungen Investoren mit der Fläche planen und haben Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Des weiteren sollen die Bürger die Möglichkeit haben sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Stadtverwaltung zu wenden. §24 GO NRW.
Begründung:
Die Veräußerung der großen Fläche mit Sporthaus stellt aus Sicht des Ortsvorstehers und des Dorfausschussses eine bedeutsame Veränderung dar, da ein Verkauf unmittelbar Raum.- oder Entwicklungsbedeutsam sein kann. Auch das Soziale oder Kulturelle Wohl der Einwohner kann nachhaltig berührt werden.
In der Bürgerversammlung sollen folgende Punkte durch einen Vertreter der Stadt Blomberg erläutert und bekannt gemacht werden.
- Welche Ziele verfolgen der/die Investor/en
- Hat es eine Ausschreibung gegeben und wie viele Bewerber gab es
- Welches bzw. hat ein Auswahlverfahren stattgefunden
- Privatverkauf oder Verkauf an Unternehmen/Einrichtungen
- Sind Baumaßnahmen geplant. Wenn ja in welcher Form
- Müssen im Falle von Baumaßnahmen Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden
- Fügen sich mögliche Baumaßnahmen in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist die Erschließung gesichert. Kanaltrennsysteme etc.
- Wird das Ortsbild beeinträchtigt
- Werden im Falle von baulichen Veränderungen nachbarliche Interessen gewürdigt
- Muss der Flächenwidmungsplan im Falle von Bauvorhaben vorab geändert werden
- Mögliche Auswirkungen auf die Verkehrsbelastung im Sundertor oder auch auf der Heide
- Zäunungen und Umfriedungen
- Für weitergehende Informationen wäre die Dorfgemeinschaft und der Dorfauschuss natürlich dankbar.
Mit freundlichem Gruß
Reinhard Heilig
Herrentrup
Auf dem Kampe 5
Ortsvorsteher Herrentrup
Auszug aus der NIEDERSCHRIFT
zur 24. Sitzung des Betriebsausschusses der Abwasserwerke (AWB)
am Montag, den 04.11.2013
im Rathaussaal, Marktplatz 1, 32825 Blomberg.
Einbringung und Beratung des Wirtschaftsplanes 2014 und der Finanzplanung 2013 bis 2017 einschließlich Stellenplan 2014 der Abwasserwerke Blomberg
Drucksache 158/2013
Das Zahlenwerk lag der Einladung als Anlage bei.
Aufgrund des positiven Jahresabschlusses 2012 konnte die Gebührenrückstellung nochmals er-höht werden. Diese Gebührenrückstellung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von 4 Jahren gebührenmindernd aufzulösen. Daher können ab dem Jahr 2014 die Schmutzwas-sergebühren von 4,10 € auf 4,00 € je cbm Abwasser und die Niederschlagswassergebühren von 6,80 € auf 6,40 € je Einheit und Jahr gesenkt werden.
Bei den Investitionen sind für 2014 die Fortführung der Fremdwassersanierung im Einzugsbe-reich der Kläranlage Istrup mit 300.000 € und der Abschluss der Kanalsanierungsmaßnahme in Herrentrup (10. BA) mit 400.000 € eingeplant.
Der Wirtschaftsplan2014 wird zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen. In der nächs-ten Sitzung am 04.12.2013 soll dann die abschließende Beratung mit einem Beschlussvorschlag an den Rat der Stadt Blomberg erfolgen. Änderungsvorschläge der Fraktionen sind bis spätestens zum 20.11.2013 schriftlich bei der Betriebsleitung einzureichen.
Die Nelkenwelt
Unter diesem Link findet ihr die älteren Ausgaben der Nelkenwelt als PDF Datei. Unter anderem könnt ihr hier auch die damaligen Artikel des Dorfausschussses Herrentrup nachlesen. http://www.nelkenwelt.de/ausgaben.html
Zeitschrift für lippische Geschichte – Rosenland Lippe
Zweite Beratung des Entwurfs des Haushaltsplanes 2013 der Stadt Blomberg mit Anlagen und Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt
Link bitte anklicken.
Klicke, um auf Anlage_zur_Vorlage_175-2012_2.–Ergaenzung.pdf zuzugreifen
Vorlage_58-2013_1.–Gebührenordnung Deponie Hohe Dömsen 2013
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maß-nahmen in der Stadt Blomberg
Link bitte anklicken.
Klicke, um auf Vorlage_70-2012_7.–Ergaenzung.pdf zuzugreifen
Oeffentliche_Niederschrift_Ausschuss_fuer_Bauen_und_Umwelt_17.01.2013 Thema unter anderem „Wirtschaftswege“
Vorlage_31-2013_1.–Ergaenzung Beschlußvorschlag
Abrechnung des Erschließungsaufwandes für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen Sundertor, Schwalbenweg und Drosselweg im Ortsteil Herrentrup der Stadt Blomberg,
sowie Ausbau bzw. Erneuerung der Anlage Finkenweg
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für …
§ 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Blomberg vom 17. Januar 1989